Ein flüssiger Akku

FRANKFURT AM MAIN. In Berlin tobt gerade der Kampf um die Neufassung verschiedener Richtlinien, die den künftigen Anteil erneuerbarer Energie im Straßenverkehr festschreiben sollen. Strombasierte Kraftstoffe haben dabei keinen leichten Stand, auch wenn sie zu 100 Prozent auf erneuerbarer Energie basieren. Ob es daran liegt, dass manch ein Entscheidet gar nicht versteht, wovon die Rede ist? Mit einem ausführlichen Beitrag in der F.A.Z. versuche ich Licht ins Dunkel zu bringen. Welche chemischen Verbindungen eignen sich überhaupt für die energetische Speicherung? Und unter welchen Bedingungen dürfen sie in Verkehr gebracht werden?

Immer wieder werde ich übrigens gefragt, ob mein journalistisches Interesse an strombasierten Kraftstoffen (auch „E-Kraftstoffe“ genannt), denn bedeutet, dass ich gegen Elektromobilität bin. Das ist natürlich nicht der Fall! Ich trete lediglich dafür ein, den Verkehrssektor klimaneutral zu gestalten, und bin davon überzeugt, dass das nur durch Technologieoffenheit gelingen wird. Technologieoffenheit bedeutet auch nicht, alles zuzulassen, was technisch möglich ist. Aber die einseitige staatliche Forcierung einer einzelnen Technologie war in der Vergangenheit selten dauerhaft erfolgreich. Alternativen sollten daher immer zumindest eine Chance auf Marktzugang haben – auf dass der beste Weg sich dann im Wettbewerb herausbilden kann.

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